Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINES

Allen Leistungen von HORST LIEBETRUTH liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. HORST LIEBETRUTH wird in den nachfolgenden Ausführungen ,,Leistungserbringer” genannt.

2. LEISTUNGSGEGENSTAND

Der Leistungserbringer verpflichtet sich, den Auftraggeber im Rahmen der vereinbarten Maßnahmen individuell zu beraten und zu betreuen. Alle vereinbarten Maßnahmen werden in den nachfolgenden Ausführungen „Veranstaltungen” oder „Leistungen” genannt.

3. INHOUSE-VERANSTALTUNGEN

lnhouse-Veranstaltungen sind interne, geschlossene Veranstaltungen für verschiedene Institutionen (Firmen, Behörden, Vereine und sonstige Gruppierungen). lnhouse­Veranstaltungen werden als Ausbildungen, Beratungen, Coachings, Events, Mediationen, Moderationen, Seminare, Trainings, Vorträge oder als Workshops angeboten. Schriftlich verfasste Angebote behalten für drei Monate ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebots. Der Auftraggeber verpflichtet sich, geeignete Räumlichkeiten und notwendige Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die im Vorfeld mit dem Leistungserbringer abzusprechen sind. Im Übrigen gelten in diesen Fällen die individuell vereinbarten Regelungen.

4. OFFENE VERANSTALTUNGEN

Offene Veranstaltungen sind Ausbildungen, Beratungen, Coachings, Events, Mediationen, Moderationen, Seminare, Trainings, Vorträge oder Workshops, die auf der Website vom Leistungserbringer öffentlich ausgeschrieben werden. Anmeldungen müssen schriftlich, telefonisch, über die Reservierungsfunktion der jeweiligen Ausschreibung oder per E-Mail erfolgen. Da die Teilnehmerzahl für offene Veranstaltungen begrenzt ist, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Nach Bestätigung der Anmeldung erhält der Auftraggeber eine Rechnung zugesandt, die sofort und ohne jeglichen Abzug zu begleichen ist. Nur vor Veranstaltungsbeginn eingegangene Zahlungen berechtigen zur Veranstaltungsteilnahme.

5. BERATUNG, COACHING, TRAINING

Art, Umfang, Ablauf, Inhalt, Ziel und Ort jeder Beratungs-, Coaching- oder Trainingseinheit werden mit dem Auftraggeber in einem Vorabgespräch abgestimmt. Die Dauer einer Beratungs-, Coaching- oder Trainingseinheit beträgt 60 Minuten. Bei kürzeren oder längeren Einheiten gelten die individuell vereinbarten Regelungen. Der Beginn einer Leistung mit körperlArt, Umfang, Ablauf, Inhalt, Ziel und Ort jeder Beratungs-, Coaching- oder Trainingseinheit werden mit dem Auftraggeber in einem Vorabgespräch abgestimmt. Die Dauer einer Beratungs-, Coaching- oder Trainingseinheit beträgt 60 Minuten. Bei kürzeren oder längeren Einheiten gelten die individuell vereinbarten Regelungen. Der Beginn einer Leistung mit körperlichen Aktivitäten ist nur nach einem Gesundheits-Check-up durch den Leistungserbringer möglich.

6. HAFTUNG

Der Leistungserbringer schließt gegenüber dem Auftraggeber jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung, auch durch etwaige Erfüllungsgehilfen, beruht. Eine Haftungsausschlusserklärung kann bei einigen Veranstaltungen verlangt werden. Sie ist dann vom Auftraggeber zusätzlich zu unterschreiben und gilt als wesentlicher Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen. Der Leistungserbringer haftet nicht über die Erbringung seiner geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Auftraggeber mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks oder Ziels. Nimmt der Auftraggeber die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen vom Leistungserbringer vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, erfolgt diese Inanspruchnahme auf Verantwortung des Auftraggebers. Der Leistungserbringer übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Auftraggeber von diesen erhalten hat. Der Leistungserbringer besitzt eine Haftpflichtversicherung, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Auftraggebers zu genügen. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Leistungserbringer können Unfälle und Verletzungen auftreten – der Auftraggeber hat sich eigenverantwortlich entsprechend zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg vom und zum Ort der Leistung des Leistungserbringers.

7. PREISTABLEAU

7.1. Honorar für 1 Stunde Beratung, Coaching, Mediation, Moderation, Training oder Vortrag: 210,00 Euro.
7.2. Honorar für eine Tagesveranstaltung: 2.300,00 Euro.
7.3. Erstellung einer ID37 Persönlichkeitsanalyse: 100,00 Euro.
7.4. Erstellung eines Reiss Profile: 100,00 Euro.
7.5. Erstellung eines LUXXprofile: 100,00 Euro.
7.6. Teilnehmerpreis für eine offene Veranstaltung: 298,00 Euro.
7.7. Teilnehmerpreis für eine ID37 Master-Ausbildung: 3.000,00 Euro.
7.8. Rabattierte Leistungen, höherpreisige Leistungen oder kostenneutrale Inklusivleistungen können durch persönliche und individuelle Vereinbarungen entstehen oder werden als  Sonderangebote durch den Leistungserbringer auf dessen Webseite oder in einer anderen, schriftlichen Form beschrieben. Rabattierte Leistungen oder kostenneutrale Inklusivleistungen sind einmalige Leistungen, aus denen sich keine Ansprüche für zukünftige Buchungen ergeben.

Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leistungserbringers. Davon ausgenommen sind die Leistungs­ und Preisbeschreibungen unter Punkt 6. des Preistableaus. Der Leistungserbringer behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich, etwaige Änderungen dem Auftraggeber umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen. Die Preise schließen die Nutzung der Geschäftsräume mit ihren Hardware-Einrichtungen und Systemen, Sport- und Diagnoseqeräten im Bedarfsfall mit ein. Ausbildungs-, Beratungs-, Coaching-, Kurs-, Trainings-, Veranstaltungs-, Vortrags- und Seminarunterlagen, Skripte und Handouts, Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, Kosten für Bekleidung sind in den Preisen grundsätzlich nicht enthalten.

Beratungs- und lnformationsgespräche in der Vor-Auftragsphase werden vom Leistungserbringer nicht in Rechnung gestellt, sofern sie telefonisch oder in seinen Räumlichkeiten stattfinden und eine Stunde nicht überschreiten. Für jede neu angefangene Stunde werden 210,00 Euro berechnet. Für alle anderen Beratungs- und lnformationsgespräche in der Vor-Auftragsphase werden grundsätzlich 210,00 Euro in Rechnung gestellt.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Fahrt- und eventueller Park-, Flug-, Taxi-, Bahn- und Übernachtungskosten, sowie zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

8. SONSTIGE KOSTEN

Entstehen aufgrund der gebuchten Leistungen weitere Kosten, wie zum Beispiel Eintrittsgelder, Platzmieten, Betreuungs-, Hotel- und Verpflegungskosten auf Reisen, Attest-Kosten oder Fremdhonorare, so sind diese vom Auftraggeber zu tragen. Diese Kosten werden in Ausschreibungen oder Angeboten explizit aufgeführt. Kauft der Leistungserbringer im Auftrag des Auftraggebers Produkte ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber Eigentum des Leistungserbringers.

9. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der Auftraggeber erhält vom Leistungserbringer eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge sofort fällig ist. Der Auftraggeber kann vom Leistungserbringer für offene, frei buchbare Veranstaltungen auch eine schriftliche Rechnung erhalten, die ohne Abzüge sofort und bereits vor Veranstaltungsbeginn fällig ist. Zahlungen sind für den Leistungserbringer grundsätzlich kostenfrei zu leisten.

10. STORNIERUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER

Regelung für alle lnhouse-Veranstaltungen, für Einzelberatungen, für Einzeltrainings, für Coachings, für Moderationen, für Mediationen, für offene, frei buchbare Veranstaltungen, für offene, frei buchbare Vorträge, für frei buchbare LUXXprofile Master Ausbildungen:
Die Stornierung schriftlich bestätigter Vereinbarungen oder vorgenommener Buchungen über die Webseite des Leistungserbringers werden dem Auftraggeber bis acht Wochen vor der Veranstaltung mit 50% der Honorare, Teilnehmerkosten oder der Pauschalpreise in Rechnung gestellt.
Bei Absage, kurzfristiger als acht Wochen vor der Veranstaltung, werden dem Auftraggeber 100% der vereinbarten Honorare, Teilnehmerkosten oder der Pauschalpreise in Rechnung gestellt.
Nimmt der Auftraggeber nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Teilnahme ist nicht grundsätzlich nicht übertragbar. Ausnahme: Die Teilnahme an einer LUXXprofile Master Ausbildung ist übertragbar. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zulasten des Auftraggebers.
Stornierungen müssen stets schriftlich erfolgen. Eventuell anfallende Stornogebühren, zum Beispiel durch ein Hotel oder anderer Dienstleister, werden vom Auftraggeber übernommen.
Regelung bei einer bereits begonnenen Zusammenarbeit mit mehreren terminierten Beratungen, Trainings oder Coachings: Bei Verhinderung hat der Auftraggeber schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Beginn der Maßnahme abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Maßnahme in voller Höhe berechnet.

11. STORNIERUNG DURCH DEN LEISTUNGSERBRINGER

Der Leistungserbringer behält sich vor, offene, frei buchbare Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl bis zu 3 Tage vor Beginn der jeweiligen Maßnahme abzusagen und Ersatztermine anzubieten. Sollte die Durchführung einer offenen Veranstaltung, einer lnhouse-Veranstaltung, einer Beratung, eines Trainings oder Coachings aufgrund unvorhersehbarer Umstände, zum Beispiel durch Wetterverhältnisse, Unfall oder Krankheit, nicht möglich sein, können die jeweiligen Maßnahmen verschoben werden.
Der Leistungserbringer bietet in diesen Fällen Ersatztermine an.
Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Auftraggeber getroffen. In Ausnahmefällen kann nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber ein gleichwertig qualifizierter Berater die Leistungserbringung übernehmen.

12. ERSATZANSPRÜCHE

Bei einer Absage von Beratungen, Coachings, Trainings, Tagesveranstaltungen, Workshops, Mediationen, Camps, Moderationen, LUXXprofile Erstellungen, offenen Veranstaltungen, Inhouse-Veranstaltungen, LUXXprofile Master Ausbildungen durch den Leistungserbringer können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet..

13. COPYRIGHT/ URHEBERRECHTE

Sämtliche Arbeitsmappen, Unterlagen, Skripte, Handouts, die im Rahmen des Leistungsumfangs von Seminaren, Beratungen, Camps, Workshops, Coachings, Vorträgen, Moderationen, Ausbildungen oder Trainings an den Auftraggeber ausgegeben werden, sind ausschließlich zur persönlichen Verwendung bestimmt. Diese Materialien unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Jegliche Vervielfältigung, Reproduktion, Verbreitung, Weitergabe an Dritte und anderweitige Nutzung, auch von Teilen der Unterlagen, ist nicht gestattet. Alle Rechte bleiben vorbehalten.

14. DATENSCHUTZ

Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner können jedoch Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf die Personal- und Organisationsentwicklung beziehen, frei nutzen. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes..

15. GEHEIMHALTUNG

Die Geschäftspartner verpflichten sich gegenseitig, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Beratungs- ­und Betreuungsmaßnahmen bekanntgewordenen Informationen Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

16. SONSTIGE VEREINBARUNGEN

Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Seminar-, Beratungs-, Coaching-, Vortrags-, Workshop-, Camp-, Moderations-, Trainings- und weiterer Veranstaltungsmaßnahmen als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax, E-Mail, Messenger- oder Kurznachrichtendienste. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern und damit dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Für Aufträge, die durch den Leistungserbringer vermittelt, aber von den Lieferanten direkt bestätigt, geliefert, ausgeführt und berechnet werden, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Als Gerichtsstand wird Hannover vereinbart.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 22. November 2023.

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